Wichtig ist, dass die Mängel gut dokumentiert werden, mit Fotos und Videos, gerne auch durch Zeugen. Zudem sollte dem Verkäufer nachweisbar eine Frist zur Nacherfüllung von zwei Wochen gesetzt werden. Sämtlicher Schriftverkehr – unabhängig von der Form – sollte durch Screenshots oder vergleichbare Nachweise sorgfältig gesichert werden.