Ja. Als Unternehmer trifft Sie die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit aus § 377 HGB, wenn Sie Kaufmann sind. Dann müssen Sie jeden Mangel binnen ein bis zwei Tagen rügen.
Detaillierte Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link:
Ja. Als Unternehmer trifft Sie die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit aus § 377 HGB, wenn Sie Kaufmann sind. Dann müssen Sie jeden Mangel binnen ein bis zwei Tagen rügen.
Detaillierte Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link: