Ja. Als Unternehmer trifft Sie die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit aus § 377 HGB, wenn Sie Kaufmann sind. Dann müssen Sie jeden Mangel binnen ein bis zwei Tagen rügen.

Detaillierte Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link:

https://lindnerrecht.de/die-gewaehrleistungsfalle-im-b2b-verkehr-schnell-pruefen-und-ruegen-sonst-droht-der-rechtsverlust/