Typische Probleme und Risiken bei Leasingverträgen – insbesondere bei Elektrofahrzeugen
Leasingverträge erfreuen sich großer Beliebtheit, da sie eine flexible Fahrzeugnutzung ohne hohe Anschaffungskosten ermöglichen. Vielen Leasingnehmern ist jedoch nicht bewusst, dass Leasingverträge erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Risiken enthalten können. Dies gilt insbesondere für Elektrofahrzeuge, bei denen zusätzliche Besonderheiten im Zusammenhang mit der Batterietechnologie und der rasanten technischen Entwicklung zu beachten sind.

Entgegen einer weit verbreiteten Annahme trägt der Leasingnehmer während der Vertragslaufzeit häufig einen erheblichen Teil der Risiken. Leasingverträge sehen regelmäßig vor, dass der Leasingnehmer für Schäden, Wartung, Instandhaltung und Wertverluste des Fahrzeugs verantwortlich ist. Kommt es zu Beschädigungen oder Mängeln an dem Fahrzeug, können hieraus erhebliche Kosten entstehen.
Besondere Vorsicht ist bei geleasten Vorführ- und Gebrauchtwägen geboten. Während die gesetzliche Gewährleistungsfrist bei Neufahrzeugen grundsätzlich zwei Jahre beträgt, kann sie bei Gebrauchtfahrzeugen auf nur ein Jahr verkürzt werden. Treten Mängel erst nach Ablauf dieser Frist auf, bestehen häufig keine Gewährleistungsansprüche mehr gegen den Verkäufer. Betroffene sind dann regelmäßig auf bestehende Garantien angewiesen. Gerade bei Elektrofahrzeugen kann dies problematisch sein, da Defekte an der Hochvoltbatterie, Ladeelektronik oder Software oftmals erst nach längerer Nutzungsdauer auftreten. Greift keine Garantie, können Ansprüche häufig nicht mehr durchgesetzt werden. Vor Abschluss eines Leasingvertrages sollte daher genau geprüft werden, welche Gewährleistungs- und Garantieansprüche bestehen und wie lange diese tatsächlich gelten. Wichtig zu wissen: Die bloße Anzeige eines Mangels gegenüber dem Verkäufer oder Hersteller hemmt die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen grundsätzlich nicht. Leasingnehmer sollten daher rechtzeitig prüfen lassen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um einen drohenden Anspruchsverlust zu vermeiden.
Viele Leasingverträge enthalten komplexe Regelungen, deren wirtschaftliche Auswirkungen für den Leasingnehmer kaum vorhersehbar sind. Insbesondere Klauseln zu Minderwertausgleich, Rückgabebedingungen oder Haftungsfragen führen immer wieder zu rechtlichen Streitigkeiten. Zudem ist nicht jede Regelung in einem Leasingvertrag rechtlich wirksam. Insbesondere formularmäßige Vertragsklauseln können unwirksam sein, wenn sie Leasingnehmer unangemessen benachteiligen. Ob dies der Fall ist, bedarf stets einer Prüfung des konkreten Vertrags.
Beim Leasing von Elektrofahrzeugen treten zusätzliche Herausforderungen auf. Insbesondere die Hochvoltbatterie stellt einen wesentlichen Wertfaktor des Fahrzeugs dar. Streitigkeiten entstehen häufig wegen einer verminderten Batteriekapazität, übermäßiger Degradation, Reichweitenverlusten oder technischen Defekten der Batterie. Dabei stellt sich regelmäßig die Frage, ob die festgestellten Beeinträchtigungen noch dem gewöhnlichen Verschleiß entsprechen oder bereits einen Sachmangel darstellen. Zudem können Batteriemängel insbesondere bei der Rückgabe des Fahrzeugs erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.
Wir unterstützen Mandanten bundesweit bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Leasinggesellschaften, Autohäusern und Herstellern. Wir prüfen Gewährleistungs- und Garantieansprüche, wehren unberechtigte Forderungen ab und entwickeln die passende Strategie, um Ihre Interessen bestmöglich durchzusetzen.
Aktuelles
Elektroautos sollen für Innovation und Zuverlässigkeit stehen. Unser aktueller Fall zeigt jedoch, dass selbst Fahrzeuge der Premiumklasse erhebliche Mängel aufweisen können. Unser Mandant leaste einen Audi e-tron im Wert von rund 165.000 Euro. Bereits früh traten Probleme mit der Hochvoltbatterie auf. Aufgrund einer möglichen Brandgefahr wurde der Mandant seitens des Herstellers aufgefordert, das Fahrzeug zur Überprüfung bzw. Durchführung entsprechender Maßnahmen in eine Werkstatt zu bringen. Allerdings beschränkten sich die dort durchgeführten Maßnahmen lediglich auf die Installation einer Überwachungssoftware. Eine tatsächliche Mangelbeseitigung oder dauerhafte Behebung der zugrunde liegenden Problematik erfolgte hingegen nicht.
Hinzu kamen weitere Defekte: Über die Wintermonate fiel die Heizung des Fahrzeugs vollständig aus. Infolgedessen beschlugen die Fahrzeugscheiben fortlaufend, wodurch die Sicht des Fahrers massiv beeinträchtigt wurde. Die sichere Teilnahme am Straßenverkehr war hierdurch erschwert. Trotz Mängelanzeige musste unser Mandant knapp zwei Monate auf einen Werkstatttermin warten. Darüber hinaus funktionierten bei niedrigen Temperaturen wichtige Assistenzsysteme wie Abstandsregeltempomat, Schilderkennung oder Parksensoren nicht mehr. Der Hersteller stellte sich hierzu auf den Standpunkt, dass das System unter den vorliegenden Bedingungen seine Grenzen erreicht habe und dieser Zustand als systemimmanent anzusehen sei.
Das Navigationssystem stürzte zudem fortlaufend ab. Weiterhin zeigten – durch unseren Mandanten mittels OBD-Auslesegerät regelmäßig durchgeführte – Fahrzeugdiagnosen eine Vielzahl technischer Fehler in unterschiedlichen Steuergeräten: Die Fehlerprotokolle wiesen regelmäßig zwischen 14 und 29 gespeicherte Fehler auf. In einem Fall wurden sogar 33 Fehlereinträge festgestellt. Zu den dokumentierten Meldungen gehörten unter anderem:
- Fehler im Thermomanagement
- Störungen des Bordnetzes
- Unplausible Kühlklappenposition der Bremsenelektronik
- Ausfall eines Spannungswandlers
- Meldung „12-Volt-Batterie defekt“
Die Vielzahl unterschiedlicher Fehlermeldungen deutet auf gravierende technische Probleme innerhalb verschiedener Fahrzeugsysteme hin. Besonders ärgerlich: Statt die Mängel zu beseitigen, wurde unserem Mandanten seitens des Verkäufers lediglich eine kostenpflichtige Fehleranalyse angeboten. Im Übrigen wurde jegliche Art der Reparatur verweigert.
Wir haben daher Klage eingereicht und setzen uns für die Rechte unseres Mandanten ein. Der Fall zeigt, dass Käufer und Leasingnehmer mangelhafter Elektroautos ihre Ansprüche konsequent prüfen lassen sollten. Wer wiederholt mit technischen Problemen, erfolglosen Werkstattaufenthalten oder pauschalen Erklärungen abgespeist wird, sollte seine berechtigten Ansprüche nicht vorschnell aufgeben. Betroffene sollten ihre Rechte kennen und diese gegebenenfalls mit anwaltlicher Unterstützung durchsetzen.
(Dieses Bild wurde mithilfe von KI erstellt)