E-Mobilität ist die Zukunft – wir kümmern uns darum, dass die Big Player die Spielregeln einhalten.
Wir geben maximale Ladeleistung für Ihr Recht!

Haben Sie Probleme mit einem Elektroauto, einem elektrischen Lkw oder einen Verkehrsunfall? Melden Sie sich gerne bei uns über unser Fallanfragesystem!

Mangelhafter E-LKW? Mangelhaftes E-Auto? Unfallschaden? Probleme mit der Elektrofahrzeugprämie?

– Hiermit sind Sie bei uns richtig!

 

Elektromobilität entwickelt sich rasant – und mit ihr auch die damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen. Neue Hersteller, neue Technologien und Funktionsweisen: Die damit einhergehenden Veränderungen stellen Hersteller, Händler und Fahrzeughalter vor neue Herausforderungen.

Seit 2019 beschäftigen sich unsere Anwälte mit dem Thema E-Mobilität. Um die stetig zunehmende Anzahl an Mandaten und Prozessen in Bestform begeleiten zu können, hat sich innerhalb der Kanzlei mittlerweile ein Litigation-Team gebildet. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kennen wir die besonderen technischen und rechtlichen Herausforderungen im Bereich E-Mobilität genau. Wir vertreten Sie mit Engagement, Kompetenz und dem erforderlichen technischen Verständnis.

Sprechen Sie uns jederzeit gerne an, wir betrachten jeden Fall individuell und geben unser Bestes, um Ihr Problem zu lösen.

Häufige Fragen zu Rechtsberatung

Massive Reichweitenprobleme beim Elektroauto können einen Sachmangel nach § 434 BGB begründen – mit Ansprüchen auf Nachbesserung, Minderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag. eAutoAnwalt (Rosenheim, bundesweit tätig) ist seit 2019 auf genau solche E-Mobilitätsfälle spezialisiert und vertritt Käufer, wenn Hersteller oder Händler nicht reagieren.

Sind Reichweitenprobleme beim Elektroauto ein rechtlich anerkannter Mangel?
Ja. Weicht die tatsächliche Reichweite erheblich von den vertraglich vereinbarten oder beworbenen Herstellerangaben ab, liegt ein Sachmangel gemäß § 434 BGB vor. Entscheidend ist der Vergleich zwischen zugesicherter und real erreichbarer Reichweite unter normalen Bedingungen. eAutoAnwalt kennt nach eigenen Angaben die besonderen technischen und rechtlichen Herausforderungen im Bereich E-Mobilität seit 2019.
Welche konkreten Rechte habe ich, wenn der Hersteller auf meine Reklamation nicht reagiert?
Bei einem anerkannten Sachmangel haben Sie zunächst Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Verweigert oder verschleppt der Hersteller bzw. Händler die Reaktion, können Sie Minderung des Kaufpreises oder – bei erheblichem Mangel – den Rücktritt vom Kaufvertrag verlangen. Zusätzlich ist Schadensersatz möglich, wenn Ihnen durch die Nichtreaktion nachweislich Kosten entstanden sind.
Welche Fristen muss ich bei Reichweitenproblemen meines E-Autos beachten?
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt bei Neuwagen zwei Jahre ab Übergabe, bei Gebrauchtwagen kann sie vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden. Innerhalb der ersten zwölf Monate wird gesetzlich vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag – danach müssen Sie das selbst beweisen. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist daher entscheidend, um Fristen nicht zu versäumen.
Was soll ich tun, bevor ich rechtliche Schritte einleite?
Dokumentieren Sie die Reichweitenprobleme schriftlich und nachvollziehbar: Fahrtprotokolle, Ladezyklen, Außentemperaturen und Screenshots aus der Fahrzeug-App sind wichtige Beweise. Senden Sie dem Hersteller oder Händler eine schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung zur Nachbesserung. Reagiert dieser nicht, können Sie über das Fallanfragesystem von eAutoAnwalt Ihren Fall einreichen und individuell prüfen lassen.
Kann ich auch gegen den Händler vorgehen, wenn der Hersteller im Ausland sitzt?
Ja. Ihre vertraglichen Gewährleistungsansprüche richten sich primär gegen den Verkäufer – also den deutschen Händler – unabhängig davon, wo der Hersteller seinen Sitz hat. Das ist besonders relevant bei chinesischen oder US-amerikanischen E-Auto-Marken, die in Deutschland über Händler oder eigene Stores verkaufen. eAutoAnwalt führt nach eigenen Angaben eine Gegnerliste und ist mit den Besonderheiten verschiedener Hersteller vertraut.
Hilft eAutoAnwalt auch bei Leasing-Verträgen mit Reichweitenproblemen?
Ja. eAutoAnwalt behandelt ausdrücklich auch die sogenannte ‚Leasing-Falle‘ als eigenen Leistungsbereich. Bei Leasingverträgen ist die Rechtslage komplexer, da der Leasinggeber Eigentümer bleibt und Gewährleistungsansprüche oft an den Leasingnehmer abgetreten werden müssen. Eine individuelle Prüfung des Leasingvertrags ist hier besonders wichtig.
Wie läuft die Beratung bei eAutoAnwalt konkret ab?
eAutoAnwalt bietet ein Fallanfragesystem, über das Sie Ihren Fall direkt einreichen können. Die Kanzlei – erreichbar unter 08031 615 66-18 oder eautoanwalt@lindnerrecht.de in Rosenheim – betrachtet nach eigenen Angaben jeden Fall individuell. Innerhalb der Kanzlei hat sich ein spezialisiertes Litigation-Team gebildet, das E-Mobilitätsfälle bundesweit begleitet.
Gilt das auch für elektrische Nutzfahrzeuge und E-LKW mit Reichweitenproblemen?
Ja. eAutoAnwalt vertritt ausdrücklich auch Halter und Betreiber von elektrischen LKW bei Mängeln, einschließlich Reichweitenproblemen. Gerade im gewerblichen Bereich können Reichweitenabweichungen erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen, was die Schadensersatzansprüche entsprechend erhöht. Die Kanzlei verfügt nach eigenen Angaben über das notwendige technische Verständnis für diese Fahrzeugklasse.