Ihre Spedition ist Vorreiter im elektrischen Güterverkehr, aber nicht alles funktioniert wie versprochen? Wir kümmern uns um die Mängel an Ihren Fahrzeugen!
Nicht nur die Pkw-Industrie verändert sich gerade grundlegend aufgrund des Umstiegs vieler Menschen von Verbrennern auf batteriebetriebene Fahrzeuge – auch immer mehr Lkw werden inzwischen elektrisch betrieben. Dies hat den Vorteil, dass die CO₂-Emissionen des modernen Güterverkehrs deutlich verringert werden. Elektro-Lkw sind heute technisch auch so gut ausgereift, dass sie insbesondere auf planbaren Strecken immer mehr wirtschaftlich vorteilhaft eingesetzt werden können. Die Befreiung elektrisch angetriebener Nutzfahrzeuge von der Autobahnmaut bis Mitte 2031 sowie Förderprogramme für Ladeinfrastruktur sind hier weitere Faktoren, die für die emissionsfreien E-Lkw sprechen.
Der Umstieg birgt jedoch, wie wir als Kanzlei aufgrund unserer langjährigen Arbeit mit mangelhaften E-Autos es bereits zu gut wissen, auch neue Probleme. Unternehmen, die E-Lkw einsetzen, stehen vor völlig neuen Herausforderungen.
Dies betrifft beispielsweise die Einhaltung von Gewichtsgrenzen. Die Batterien für E-Lkw sind schwerer als Dieselmotoren und Tanks, so dass schneller das zulässige Gesamtgewicht überschritten wird. Zwar hat die EU infolgedessen Ausnahmeregelungen betreffend das zulässige Gesamtgewicht für E-Lkw geschaffen, es fragt sich jedoch, wie mit dem erhöhten Gewicht im Zusammenhang mit Brücken oder Straßen umzugehen ist, sowie ob die bisherigen Führerscheinklassen der Fahrer ausreichend sind für die nun schwereren Fahrzeuge.
Weiter stellt sich die Frage um Genehmigungen etwaigen Ausbaus von Lkw-Ladestationen. Ladeparks müssen mitunter baurechtlich genehmigt werden, es stehen Fragen der Vertragsgestaltung mit Lieferanten und Werkunternehmern sowie förderrechtliche Aspekte im Raum.
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Im Hinblick auf die Nutzfahrzeuge selbst stehen klassische Fragen des Vertrags- und Gewährleistungsrecht im Vordergrund. Halten die Fahrzeuge im harten täglichen Speditionsbetrieb, was die Hersteller versprechen? Sind die Reichweiten, Ladezeiten und Batteriedegradationswerte real? Wie gehen die Hersteller und Vertriebsorganisationen mit Gewährleistungs- und Garantiefällen um? Und schließlich: Die Fahrzeuge als connected vehicles sind immer mehr rollende Computer, so dass auch Rechtsfragen rund um softwarebezogene Fahrzeugfunktionen immer relevanter werden.
Unseren Rechtsanwälten ist hier keine Facette fremd. Die jahrelange Arbeit im Bereich Elektromobilität hat unsere Anwälte zu echten Profis in diesem Bereich gemacht. Diese Expertise wollen wir gerne mit Ihnen teilen. Haben Sie ein Problem im Zusammenhang mit E-Lkw? Wenden Sie sich gerne an uns und reichen Sie ihren Fall bei unserem Fallanfragesystem ein.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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(Dieses Bild wurde erstellt mithilfe von KI)