FAQ2026-06-08T13:46:15+00:00

Fragen? Wir haben die Antworten.

Hier finden Sie alles Wichtige auf einen Blick.

Habe ich während einer Reparatur einen Anspruch auf einen Ersatzwagen?2026-06-11T11:15:31+00:00

Nein, grundsätzlich besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs für den Zeitraum, in dem sich ein Fahrzeug zur Reparatur in der Werkstatt befindet. Eine Ausnahme kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Werkstatt die Reparatur schuldhaft hinauszögert. Weiterhin könnte sich ein Anspruch daraus ergeben, dass der Verkäufer eine sog. Mobilitätsgarantie gewährt. Dies ist jedoch im Einzelfall zu prüfen.

Gibt es besondere Pflichten, die ich speziell als Unternehmer beachten muss?2026-05-20T08:48:40+00:00

Ja. Als Unternehmer trifft Sie die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit aus § 377 HGB, wenn Sie Kaufmann sind. Dann müssen Sie jeden Mangel binnen ein bis zwei Tagen rügen.

Detaillierte Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link:

https://lindnerrecht.de/die-gewaehrleistungsfalle-im-b2b-verkehr-schnell-pruefen-und-ruegen-sonst-droht-der-rechtsverlust/

Was sollte ich vor der Beauftragung eines Anwalts tun?2026-05-20T08:48:08+00:00

Wichtig ist, dass die Mängel gut dokumentiert werden, mit Fotos und Videos, gerne auch durch Zeugen. Zudem sollte dem Verkäufer nachweisbar eine Frist zur Nacherfüllung von zwei Wochen gesetzt werden. Sämtlicher Schriftverkehr – unabhängig von der Form – sollte durch Screenshots oder vergleichbare Nachweise sorgfältig gesichert werden.

Darf ich bei Mängeln selbst eine andere Werkstatt beauftragen?2026-05-20T08:47:44+00:00

Nein, das ist in aller Regel keine gute Idee. Denn Sie müssen als Erstes Ihren Vertragspartner, also den Verkäufer, zur Nachbesserung auffordern bzw. mit der Reparatur beauftragen.

Etwas anderes gilt, wenn der Verkäufer Sie an eine bestimmte Werkstatt zur Durchführung der Reparatur verweist. In diesem Fall dürfen Sie die Mangelbeseitigung dort vornehmen lassen.

Wie läuft die Durchsetzung meiner Ansprüche konkret ab?2026-05-20T08:47:07+00:00

Sie reichen Ihren Unterlagen online in unserem Ticketsystem ein. Unsere spezialisierten Anwälte prüfen die Unterlagen und setzen sich dann mit Ihnen mit einer Ersteinschätzung in Verbindung. Dies ist für Sie kostenlos. Sie können dann entscheiden, ob Sie uns zur Durchsetzung Ihrer Rechte beauftragen. Nach Beauftragung melden wir uns wieder mit einem Entwurf für das erste Anschreiben an den Gegner und übernehmen dann die weitere Korrespondenz mit dem Gegner.

Konkret sieht der Ablauf folgendermaßen aus:

  1. Unterlagen einreichen und Mandantenbogen online ausfüllen unter:

https://eautoanwalt.com/neuerfall/ 

  1. Ersteinschätzung erhalten
  2. Strategie abstimmen
  3. Rechte durchsetzen
Gibt es Möglichkeiten, das Kostenrisiko zu minimieren?2026-05-20T08:40:13+00:00

Unsere Anwälte können im Einzelfall eine frühzeitige außergerichtliche Klärung anstreben, um ein kostenintensives Gerichtsverfahren zu vermeiden. Zusätzlich ist oft eine erste rechtliche Einschätzung hilfreich, um das Prozessrisiko realistisch einzuschätzen und unnötige Schritte zu vermeiden.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen, wenn ich verliere?2026-05-20T08:39:39+00:00

Die Kostenfrage ist vom Streitwert abhängig und kann daher nicht pauschal beantwortet werden. Unter https://www.rvg-rechner.de/ können Sie bei Interesse je nach Streitwert das Kostenrisiko bei gesetzlichen Gebühren berechnen.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung den Fall?2026-05-20T08:38:13+00:00

Das hängt von den Konditionen ab, die Sie mit Ihrer Rechtschutzversicherung vereinbart haben. Wichtig ist, dass eine Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses bestand. Wenn Sie die Rechtsschutzversicherung wechseln, ist es wichtig, dass dies nahtlos passiert, sie also keine Lücke im Versicherungsschutz haben. Der richtige Versicherungsbaustein für alle Rechte aus einem Kaufvertrag, Leasingvertrag oder Garantievertrag über ein Kraftfahrzeug ist der „Verkehrsrechtsschutz“. Dieser Baustein umfasst auch das Mängelrecht für Autos und Nutzfahrzeuge. Geben Sie bei der Schilderung Ihres Falls am besten den Namen Ihrer Rechtsschutzversicherung und Ihre Versicherungsnummer an, dann stellen wir gerne für Sie die Deckungsanfrage.

Wer trägt die Anwaltskosten?2026-05-20T08:37:49+00:00

Ein Anspruch auf Erstattung der außergerichtlichen Anwaltskosten besteht nur, wenn die Beauftragung des Anwalts zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung erforderlich war (z. B. nach erfolgloser Fristsetzung). Der Anspruch besteht auch nur in Höhe der gesetzlichen Gebühren.

Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, trägt die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits in Höhe der gesetzlichen Gebühren, einschließlich der Anwaltskosten der Gegenseite.

Muss ich vor Gericht oder geht es auch außergerichtlich?2026-05-20T08:37:11+00:00

Das variiert von Fall zu Fall, so dass es hier keine allgemeingültige Antwort gibt. Wir gehen zunächst immer außergerichtlich auf Hersteller, Händler und Leasinggeber zu, um Ihre Rechte geltend zu machen und eine Lösung zu suchen. Sollte die Gegenseite dies ablehnen, geht der Fall nach Absprache mit Ihnen in ein Klageverfahren über. Auf Grund unserer Erfahrung lässt sich aber in vielen Fällen eine einvernehmliche Lösung finden.

Welche Vorteile habe ich durch anwaltliche Vertretung?2026-05-20T08:36:47+00:00

Ein Anwalt kann die Rechtslage schnell und zuverlässig einschätzen und Ihre Ansprüche rechtssicher durchsetzen. Zudem kann er beurteilen, welche Vorgehensweise sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich am sinnvollsten ist. Unser Team aus erfahrenen Anwälten ist insbesondere auf die Auseinandersetzung mit starken Gegnern wie großen Automobilkonzernen spezialisiert. Wir kennen deren Strategien und Taktiken. Dadurch steigen die Chancen auf eine erfolgreiche und zügige Lösung.

Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?2026-05-20T08:36:16+00:00

Spätestens wenn sich abzeichnet, dass keine einvernehmliche Lösung möglich ist oder die Gegenseite rechtlich argumentiert, ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll, um die eigenen Ansprüche effektiv durchzusetzen.

Dies kann dann der Fall sein, wenn

  • der Verkäufer die Gewähr- oder Garantieleistung verweigert oder den Mangel bestreitet
  • die Frist zur Nacherfüllung erfolglos abgelaufen ist und weitere Schritte (Rücktritt, Minderung) in Betracht kommen
  • der Verkäufer bereits mehrere Reparaturversuche durchgeführt hat, der Mangel aber weiter besteht
  • hohe Kosten oder ein hochpreisiges Fahrzeug betroffen sind
Wann gilt eine Nachbesserung als gescheitert?2026-05-20T08:35:45+00:00

Eine Nachbesserung gilt als gescheitert, wenn der Mangel trotz zweier Reparaturversuche nicht behoben werden konnte. Eine Nachbesserung kann auch schon früher als gescheitert gelten, etwa wenn der Verkäufer die Mangelbeseitigung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn dem Käufer weitere Versuche nicht mehr zumutbar sind.

Muss ich dem Verkäufer immer zuerst die Chance zur Nachbesserung geben?2026-05-20T08:35:07+00:00

Ja. Der Verkäufer hat grundsätzlich das sog. Recht zur zweiten Andienung. Dies muss der Käufer ihm auch gewähren. Ausnahmen bestehen, wenn die Nachbesserung beispielsweise aus objektiven oder subjektiven Gründen unmöglich oder nur mit völlig unverhältnismäßigen Mitteln möglich ist.

Wie oft darf der Händler nachbessern?2026-05-20T08:34:20+00:00

Der Händler darf grundsätzlich zweimal nachbessern. Das gilt auch bei mehreren Mängeln: Der Verkäufer darf hinsichtlich jedes Mangels zweimal nachbessern. Es gibt jedoch Ausnahmen, z.B. wenn eine Nachbesserung auf Grund der Gesamtumstände unzumutbar erscheint.

Gibt es Besonderheiten bei Leasing oder Finanzierung von E-Autos?2026-05-20T09:56:13+00:00

Zum Leasing: Grundsätzlich besteht der Kaufvertrag zwischen der Leasingbank/Leasinggesellschaft (Leasinggeber) und dem Automobilhändler/Hersteller.

Sie als Nutzer des Fahrzeugs sind lediglich Leasingnehmer und vertraglich nicht mit dem Verkäufer verbunden. In der Regel wird jedoch vertraglich vereinbart, dass der Leasinggeber seiner Rechte als Käufer des Fahrzeugs an den Leasingnehmer abtritt, so dass Sie als Leasingnehmer problemlos Gewährleistungsrechte gegenüber dem Automobilhändler geltend machen können.

Ähnliches gilt bei einer Finanzierung: Hier bestehen zwei getrennte Verträge: Zum einen der Kaufvertrag zwischen Käufer und Automobilhändler; zum anderen der Darlehensvertrag zwischen Käufer und Bank. Sie können also – trotz Finanzierung – Ihre Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer geltend machen.

Kann ich mein Geld zurückverlangen?2026-05-20T08:33:13+00:00

Ja, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen des Rücktritts erfüllt sind, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis abzüglich eines Nutzungsersatzes für bereits gefahrene Kilometer zurückverlangen. Gleichzeitig muss der Käufer das Fahrzeug zurückgeben.

Die Voraussetzungen des Rücktritts sind grundsätzlich gegeben, wenn dem Fahrzeug ein erheblicher Sachmangel anhaftet und der Käufer dem Verkäufer erfolglos eine angemessene Frist von in der Regel mindestens zwei Wochen zur Nacherfüllung gesetzt hat. Es ist daher ratsam, den Verkäufer grundsätzlich zuerst unter Fristsetzung zur Reparatur aufzufordern. Eine Fristsetzung ist nämlich nur in Ausnahmefällen entbehrlich; beispielsweise, wenn die Reparatur bereits zweimal fehlgeschlagen ist oder dem Käufer eine Nacherfüllung von vornherein unzumutbar ist.

Habe ich Anspruch auf Reparatur oder direkt auf Rücktritt?2026-05-20T08:32:45+00:00

Sie haben als Käufer zunächst einen Anspruch auf Nachbesserung und können dabei zwischen Reparatur oder Neulieferung des Fahrzeugs wählen, ein sofortiger Rücktritt – ohne dem Verkäufer die Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben – ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Welche Mängelrechte habe ich beim Kauf eines E-Autos?2026-05-20T08:31:58+00:00

Beim Kauf eines E-Autos stehen dem Käufer bei Vorliegen eines Mangels grundsätzlich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, das bedeutet zunächst ein Anspruch auf Nacherfüllung sowie – bei deren Fehlschlagen oder Verweigerung – die Möglichkeit der Kaufpreisminderung oder des Rücktritts vom Vertrag.  Überdies gibt es noch das Recht der Anfechtung des Vertrages. Dies kommt dann in Betracht, wenn der Verkäufer den Käufer bei Vertragsschluss arglistig getäuscht hat. Beispielsweise gibt der Verkäufer an, dass das Fahrzeug unfallfrei ist, obwohl sich später herausstellt, dass dies nicht zutrifft und dem Verkäufer der tatsächliche Zustand auch bekannt war.

Wie kann ich den Mangel am besten dokumentieren?2026-05-20T08:31:08+00:00

Mängel sind am besten anhand von Fotos oder Videos zu dokumentieren.

Bereits durchgeführte Werkstattreparaturen sollten anhand entsprechender Rechnungen (bzw. Nullrechnungen) dokumentiert und diese als Nachweis für die vorgenommenen Maßnahmen aufbewahrt werden.

Was ist, wenn der Fehler nur sporadisch auftritt?2026-05-20T08:30:29+00:00

Auch ein nur sporadisch auftretender Fehler kann einen Sachmangel darstellen. Entscheidend ist nicht, dass der Defekt dauerhaft vorliegt, sondern dass die Sache nicht die vereinbarte oder übliche Beschaffenheit aufweist. Tritt der Fehler also immer wieder auf, beeinträchtigt er die Gebrauchstauglichkeit entsprechend. Voraussetzung ist jedoch, dass das Auftreten des Fehlers nachvollziehbar und möglichst gut dokumentiert werden kann.

Wann gilt ein E-Auto rechtlich als mangelhaft?2026-05-20T08:27:51+00:00

Grundsätzlich regelt § 434 BGB, wann eine Kaufsache mangelhaft ist. Die häufigsten Fälle der Mangelhaftigkeit sind folgende:

  • Das E-Auto weist nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit auf

Beispiel: Ein Käufer kauft ein E-Auto, wobei im Kaufvertrag ausdrücklich vereinbart wird, dass das Fahrzeug über eine Batteriekapazität von 75 kWh verfügt und eine Reichweite von mindestens 450 Kilometern nach WLTP erreichen soll. Bei der Übergabe des Fahrzeugs wird jedoch festgestellt, dass die Batterie tatsächlich nur eine Kapazität von 68 kWh aufweist und die Reichweite unter Normbedingungen lediglich 400 Kilometer beträgt. Dies stellt einen Sachmangel dar, da das Fahrzeug nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat

  • Das E-Auto eignet sich nicht für die gewöhnliche Verwendung

Beispiel: Ein E-Auto wird verkauft, das sich aufgrund eines defekten Batteriemanagementsystems nicht aufladen lässt oder bei dem der Ladevorgang regelmäßig abbricht. Das Fahrzeug kann somit nicht für die gewöhnliche Verwendung als Fortbewegungsmittel genutzt werden, da es nicht betriebsbereit ist. Ein E-Auto muss grundsätzlich in der Lage sein, aufgeladen zu werden und elektrisch angetrieben zu werden – dies entspricht der gewöhnlichen Verwendung eines Elektrofahrzeugs

 

  • Das E-Auto weist nicht die Beschaffenheit auf, die bei Sachen derselben Art üblich ist und die der Käufer erwarten kann unter Berücksichtigung der Art der Sache; Dies ist vor allem dann relevant, wenn es sich um ein Elektrofahrzeug der gehobenen Preisklasse handelt.

Beispiel: Ein Käufer erwirbt ein E-Auto der gehobenen Preisklasse (z.B. ein Premium-Elektrofahrzeug für 80.000 €). Das Fahrzeug weist jedoch zahlreiche kleine Mängel auf, wie undichte Türdichtungen, unregelmäßige Spaltmaße und ein starkes Klappern des Armaturenbretts bei Fahrten über Kopfsteinpflaster. Bei einem günstigeren E-Auto könnten solche Mängel noch hingenommen werden, jedoch darf der Käufer bei einem Fahrzeug der gehobenen Preisklasse eine entsprechend hohe Qualität erwarten. Diese Mängel entsprechen nicht der üblichen Beschaffenheit, die der Käufer bei einem Fahrzeug dieser Preisklasse und Art erwarten kann

Welche typischen Mängel treten bei Elektroautos auf?2026-05-20T08:28:42+00:00
  • Erhebliche Ladeleistungsreduzierung
  • zu geringe nutzbare Akkukapazität, zu niedrige Reichweite
  • Softwareprobleme aller Art insbesondere Fehlfunktionen oder fehlende Funktionen der Assistenzsysteme bei Full Self Driving, Autopilot, Travel Assist oder Dream Drive
  • Plötzliches Abschalten des Fahrzeugs während der Fahrt
  • Antriebs-/Spurprobleme beim Beschleunigen
  • Ausfall der E-Motoren/Antriebseinheit
  • Defekte am Hochvoltakku/ Ausfall der Batterie
  • Wassereintritt am Fahrzeug
  • wiederholte Ausfälle wichtiger Fahrzeugfunktionen
  • zu geringe Höchstgeschwindigkeit
  • Fehlermeldungen wie beispielsweise zu geringe Heizleistung der Klimananlage
  • Knarz- und Knackgeräusche aus dem Fahrwerk
  • Mangelhafter Lackierung
  • Verarbeitungsmängel wie unregelmäßige Spaltmaße
Muss der Mangel bereits beim Kauf vorgelegen haben?2026-05-20T08:29:32+00:00

Grundsätzlich muss der Mangel bei Übergabe des Fahrzeugs vorgelegen haben, wenn man Gewährleistungsrechte geltend machen möchte.

Aber: Wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer kauft, gilt etwas anderes. Zeigt sich der Mangel innerhalb von 1 Jahr nach Übergabe, wird vermutet, dass er schon beim Kauf vorlag. Der Verkäufer muss dann beweisen, dass dies nicht der Fall war.

Neben den Gewährleistungsansprüchen können für Sie Ansprüche aus Garantieerklärungen seitens des Händler oder Herstellers bestehen. Hier ist es wichtig, dass Sie Garantieunterlagen aufbewahren, sei des ausgedruckt oder digital.

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