Auch ein nur sporadisch auftretender Fehler kann einen Sachmangel darstellen. Entscheidend ist nicht, dass der Defekt dauerhaft vorliegt, sondern dass die Sache nicht die vereinbarte oder übliche Beschaffenheit aufweist. Tritt der Fehler also immer wieder auf, beeinträchtigt er die Gebrauchstauglichkeit entsprechend. Voraussetzung ist jedoch, dass das Auftreten des Fehlers nachvollziehbar und möglichst gut dokumentiert werden kann.