Ja, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen des Rücktritts erfüllt sind, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis abzüglich eines Nutzungsersatzes für bereits gefahrene Kilometer zurückverlangen. Gleichzeitig muss der Käufer das Fahrzeug zurückgeben.
Die Voraussetzungen des Rücktritts sind grundsätzlich gegeben, wenn dem Fahrzeug ein erheblicher Sachmangel anhaftet und der Käufer dem Verkäufer erfolglos eine angemessene Frist von in der Regel mindestens zwei Wochen zur Nacherfüllung gesetzt hat. Es ist daher ratsam, den Verkäufer grundsätzlich zuerst unter Fristsetzung zur Reparatur aufzufordern. Eine Fristsetzung ist nämlich nur in Ausnahmefällen entbehrlich; beispielsweise, wenn die Reparatur bereits zweimal fehlgeschlagen ist oder dem Käufer eine Nacherfüllung von vornherein unzumutbar ist.