Beim Kauf eines E-Autos stehen dem Käufer bei Vorliegen eines Mangels grundsätzlich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, das bedeutet zunächst ein Anspruch auf Nacherfüllung sowie – bei deren Fehlschlagen oder Verweigerung – die Möglichkeit der Kaufpreisminderung oder des Rücktritts vom Vertrag. Überdies gibt es noch das Recht der Anfechtung des Vertrages. Dies kommt dann in Betracht, wenn der Verkäufer den Käufer bei Vertragsschluss arglistig getäuscht hat. Beispielsweise gibt der Verkäufer an, dass das Fahrzeug unfallfrei ist, obwohl sich später herausstellt, dass dies nicht zutrifft und dem Verkäufer der tatsächliche Zustand auch bekannt war.