Unsere bisherige Erfahrung mit Elektrofahrzeugen zeigt: Garantiebedingungen haben ihre Tücken. Daher sollte man die Garantiebedingungen sorgfältig prüfen. Denn diese können sehr unterschiedlich ausgestaltet sein und sich stets ändern. Erfahren Sie hier, was Sie im Zusammenhang mit Ihrer Fahrzeuggarantie von BYD und diversen anderen Autoherstellern beachten sollten.

Der Elektrofahrzeughersteller BYD unterscheidet hinsichtlich seiner Garantiebedingungen zwischen drei Kategorien: Die Grundgarantie, die Antriebseinheit-Garantie und die Batteriegarantie. Dabei wird je nach Fahrzeugmodell eine unterschiedliche Garantieleistung gewährt.

Von der Grundgarantie umfasst sind Reparaturkosten sowie Kosten für den Austausch mechanischer sowie elektrischer Komponenten. Davon umfasst sind die Komponenten Motor, Getriebe, Kühlsystem, Aufhängung und Lenkung.

Die Antriebseinheit-Garantie sowie die Batteriegarantie sichern Motor und Batterie zusätzlich ab.

BYD stellt für jedes Fahrzeugmodell ein eigenes Handbuch zur beschränkten Garantie zur Verfügung. Daraus gehen der Umfang und die Dauer der jeweiligen Garantie hervor sowie die Beschränkungen und Ausschlüsse der Garantie.

So beanspruchen Sie laut BYD Ihre Garantiereparatur

Zudem findet sich in den Handbüchern eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beanspruchung einer Garantiereparatur:

Zunächst soll eine autorisierte BYD-Servicewerkstatt informiert werden, sobald der Mangel festgestellt wurde, der möglicherweise auf einen Herstellungs- oder Materialfehler zurückzuführen ist.

Als nächstes muss das Fahrzeug der Werkstatt zur Inspektion und Diagnose des gemeldeten Problems zur Verfügung gestellt werden. Dabei sind das Serviceheft mit den vollständigen Wartungsunterlagen, der FIN, Angaben zur ausführenden Werkstatt, Kilometerstand zum Zeitpunkt des Service, die Servicedaten und eine Beschreibung, welche Wartungsarbeiten durchgeführt wurden, beizufügen.

Weiter ist Voraussetzung dafür, dass die Reparaturkosten direkt zwischen BYD und der Vertragswerkstatt abgerechnet werden können, ist die Durchführung der Garantiereparatur ausschließlich durch eine autorisierte BYD-Servicewerkstatt unter Verwendung von BYD-Originalteilen.

Zuletzt weist BYD in seiner Anleitung darauf hin, dass alle Teile, die im Rahmen der Garantie ersetzt wurden, in das Eigentum von BYD Europe übergehen.

Deshalb scheitern Garantiereparaturen: Unsere Empfehlungen an Sie

Unsere langjährige Erfahrung mit diversen Herstellern von Elektrofahrzeugen zeigt, dass trotz vermeintlich klar vorgegebener Garantiebedingungen zahlreiche Gründe gefunden werden, weshalb augenscheinlich von der Garantie abgedeckte Reparaturen schließlich doch nicht vom Hersteller übernommen werden.

Häufiger Streitpunkt ist die Frage, wann der Mangel erstmals aufgetreten ist. Daher kann eine gewissenhafte Dokumentation streitentscheidend sein. Diese kann in Form von Fotos und Videos erfolgen, aus denen das Aufnahmedatum hervorgeht, oder auch gespeicherte schriftliche Mitteilungen an den Hersteller.

Halten Sie unbedingt den (BYD-)Wartungsplan ein. Dieser ergibt sich aus der Bedienungsanleitung ihres Fahrzeugs. Wurde die Wartung nicht entsprechend er Vorgaben von BYD durchgeführt, so kann BYD die Garantieleistung verweigern.

Überprüfen Sie, wer Ihr Garantiegeber ist – und wenden Sie sich bei Problemen im Zusammenhang mit der Garantie an diesen. Dieser ergibt sich aus den Garantiebedingungen unter dem Punkt „Garantiegeber und seine Verpflichtungen“ und ist abhängig von der Garantieregion.

Lassen Sie sich nicht vorschnell von einer Werkstatt mit Ihrer Mängelrüge abweisen. Häufig erfolgt eine Abweisung Ihres Garantieanliegens ohne ausreichende Prüfung, ob Ihr Anliegen nicht doch einen Garantiefall darstellt.

Dokumentieren Sie die Ablehnung der Garantieübernahme. Ideal ist hierfür das Speichern der Emailkorrespondenz sowie Screenshots von Chatverläufen in etwaigen Service-Apps.

Wurde die Übernahme einer Reparatur im Rahmen der Garantie Ihres Fahrzeugs abgelehnt? Reichen Sie gerne Ihre Unterlagen über unser Fallanfragesystem ein.

Wir prüfen für Sie, ob die Reparatur Ihres Fahrzeugs von der Fahrzeuggarantie umfasst ist. Bei zu Unrecht verweigerten Garantieleistungen sind in der Rechtsprechung Schadensersatzansprüche bis analog zu einer Rückgabe des Fahrzeugs anerkannt. Mit der Erfahrung uns hunderten Fällen gegen Elektrofahrzeughersteller und -Händler kümmern wir uns um die Durchsetzung Ihrer Rechte.