Grundsätzlich muss der Mangel bei Übergabe des Fahrzeugs vorgelegen haben, wenn man Gewährleistungsrechte geltend machen möchte.

Aber: Wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer kauft, gilt etwas anderes. Zeigt sich der Mangel innerhalb von 1 Jahr nach Übergabe, wird vermutet, dass er schon beim Kauf vorlag. Der Verkäufer muss dann beweisen, dass dies nicht der Fall war.

Neben den Gewährleistungsansprüchen können für Sie Ansprüche aus Garantieerklärungen seitens des Händler oder Herstellers bestehen. Hier ist es wichtig, dass Sie Garantieunterlagen aufbewahren, sei des ausgedruckt oder digital.