Ihre Spedition ist Vorreiter im elektrischen Güterverkehr, aber nicht alles funktioniert wie versprochen? Wir kümmern uns um die Mängel an Ihren Fahrzeugen!

Nicht nur die Pkw-Industrie verändert sich gerade grundlegend aufgrund des Umstiegs vieler Menschen von Verbrennern auf batteriebetriebene Fahrzeuge – auch immer mehr Lkw werden inzwischen elektronisch betrieben. Dies hat den Vorteil, dass die CO₂-Emissionen des modernen Güterverkehrs deutlich verringert werden. Elektro-Lkw sind inzwischen technisch auch so gut ausgereift, dass sie insbesondere im Regionalverkehr immer mehr wirtschaftlich eingesetzt werden können. Auch schwere Sattelzugmaschinen, wie sie für den Fernverkehr eingesetzt werden, werden immer mehr elektrisch betrieben. Die Ladeinfrastruktur weist zwar aktuell noch erhebliche Defizite auf – dies soll sich in den nächsten Jahren jedoch ändern. Der Umstieg birgt jedoch, wie wir als Kanzlei aufgrund unserer langjährigen Arbeit mit mangelhaften E-Autos es bereits zu gut wissen, zahlreiche neue Probleme. Unternehmen, die E-Lkw einsetzen, stehen vor völlig neuen Herausforderungen. Dies kann die Einhaltung von Gewichtsgrenzen betreffen. Die Batterien für E-Lkw sind schwerer als dieselbetriebene Lkw, sodass schneller das zulässige Gesamtgewicht überschritten wird. Zwar hat die EU infolgedessen Ausnahmeregelungen betreffend das zulässige Gesamtgewicht für E-Lkw geschaffen, es fragt sich jedoch, wie mit dem erhöhten Gewicht im Zusammenhang mit Brücken oder Straßen umzugehen ist, sowie ob die bisherigen Führerscheinklassen der Fahrer ausreichend sind für die nun schwereren Fahrzeuge. Weiter stellt sich die Frage um Genehmigungen etwaigen Ausbaus von Lkw-Ladestationen. Große Ladeparks müssen baurechtlich genehmigt werden, was teilweise langwierige Genehmigungsverfahren mit sich bringt. Auch die Einhaltung von Gefahrgut- und Brandschutzvorschriften bringt neue Herausforderungen mit sich. Bei den Batterien müssen bestimmte Vorschriften eingehalten werden, insbesondere hinsichtlich der Lagerung und des Brandschutzes. Kommt es zu einem Batteriebrand, stellt sich zudem die Frage, ob ein Sachmangel ursächlich war für den Brand, sowie hinsichtlich der Haftung für den entstandenen Schaden. Die größten rechtlichen Herausforderungen liegen derzeit nicht im Straßenverkehrsrecht selbst, sondern in den Bereichen Gewichtsregelungen, Ladeinfrastruktur, Brandschutz und Haftung. Der schnelle Ausbau der Elektromobilität führt stets zu neuen rechtlichen Fragestellungen, insbesondere im Fernverkehr und bei der Energieinfrastruktur, im Mängelgewährleistungsrecht sowie hinsichtlich der Haftung für Schäden.

Unseren Rechtsanwälten ist hier keine Facette fremd. Die jahrelange Arbeit im Bereich Elektromobilität hat unsere Anwälte zu Experten in diesem Bereich gemacht. Diese Expertise wollen wir gerne mit Ihnen teilen. Haben Sie ein Problem im Zusammenhang mit E-Lkw? Wenden Sie sich gerne an uns und reichen Sie ihren Fall bei unserem Fallanfragesystem ein.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Aktuelles

Ab dem 26.05.2026 öffnet das Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr den Aufbau von Ladeinfrastruktur für E-LKW für KMU und Unternehmen mit eigenem Fuhrpark oder Betriebshof. Wir möchten Sie daher kurz auf diese Fördermöglichkeit aufmerksam machen:
Die Förderaufrufe A und B wenden sich an Unternehmen und fördern die Anschaffung und Errichtung der Ladeinfrastruktur sowie – soweit technisch notwendig – Netzanschluss, Lade-/Last-/Energiemanagementsysteme und Batteriespeicher.
  • Förderaufruf A richtet sich ausschließlich an KMU und fördert die Ladestruktur bzgl. des eigenen Fuhrparks z.B. für Betriebshöfe, Firmengelände, Filialstandorte, Logistikumschlagplätze. Die Zuwendung beträgt 500 €/kW als Festbetrag, maximal 300.000 € (De-minimis) bzw. 1 Mio. € (Art. 36a AGVO). Der Antragszeitraum beginnt ab dem 05.06.2026 bis zum 30.09.2026, die Förderung läuft 24 Monate. Die Bewilligung erfolgt in Reihenfolge des Antragseingangs, solange Haushaltsmittel reichen.
  • Förderaufruf B richtet sich an Unternehmen allgemein und fördert neben den oben genannten auch die Ladestruktur für größere Vorhaben z.B. in Depots und Betriebshöfen. Die Zuwendung beträgt bis zu 500 €/kW und wird durch den Antragssteller variabel gewählt, sie beträgt maximal 5 Mio. € pro Antrag. Der Antragszeitraum beginnt ab dem 26.05.2026, 10:00 Uhr bis zum 07.07.2026, die Förderung läuft 24 Monate. Die Auswahl der Bewilligung erfolgt in einem wettbewerblichen Verfahren – wer eine geringere Förderintensität ansetzt, wird dabei höher priorisiert.
  • Förderaufruf C betrifft öffentlich zugängliche Ladestationen z.B. an Rastanlagen, Lade-Hubs oder Umschlagpunkten

Beachten Sie für alle drei Förderungen: Der Ladestrom muss durchgehend aus erneuerbaren Energien stammen. Vor Antragstellung ist ein Netzanschlussbegehren beim Netzbetreiber zu stellen (oder eine Zusicherung, dass der vorhandene Anschluss ausreicht). Vor Antragsstellung darf lediglich ein Netzanschlussbegehrens beim Netzbetreiber gestellt werden, jedoch kein Netzanschlussauftrag erteilt werden: Es dürfen vor Antragsstellung keine Verträge insbesondere keine Liefer- oder Leistungsverträge für die Ladehardware, Tiefbau, Montage etc. abgeschlossen werden. Ein Vertrag würde einen vorzeitigen Vorhabensbeginn begründen und automatisch zur Ablehnung der Förderung führen. Die Nutzung der Ladeinfrastruktur ist auf den Zuwendungsempfänger und einen namentlich bestimmbaren, eingeschränkten Nutzerkreis (z. B. Transportpartner) begrenzt. Es kann nur ein Antrag im Aufruf A oder B gestellt werden – es gilt der zuerst gestellte Antrag.

Weitere Details finden Sie auf den Seiten des durchführenden Projektträgers Jülich (PTJ) zu den einzelnen Förderaufrufen: https://www.ptj.de/foerdermoeglichkeiten/lis-e-lkw

Sofern Sie zu dieser Förderung eine Beratung wünschen oder sich ggf. rechtliche Probleme im Laufe des Förderverfahrens ergeben sollten, unterstützen wir Sie auch hierbei mit unserer Erfahrung im Fördermittelrecht gerne.

Für weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich besuchen Sie bitte unsere eigens dafür eingerichtete Website unter: https://bafaanwalt.de/

(Dieses Bild wurde mithilfe von KI erstellt)