Der Umbruch in der Autoindustrie mit dem stetig wachsenden Anteil an Elektrofahrzeugen im Straßenverkehr bringt bekanntlich auch neue, unbekannte Schwierigkeiten mit sich. Eine Problematik geht mit den in Elektrofahrzeugen verbauten Hochvoltbatterien einher, die mangelhaft sein können. Aktuelles Beispiel ist die Brand- und Kurzschlussgefahr der Hochvoltbatterie beim Porsche Taycan, über welches die Sicherheitswarnung der EU-Kommission (Nummer der Meldung SR/00298/25) informierte. Auf die Warnung der EU-Kommission hin informierte die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG über ein Kurzschlussrisiko und damit einhergehend einem erhöhtem Brandrisiko. Als Ursache wurden mögliche Verarbeitungsmängel angeführt. Die Herstellerin teilte unserem Mandanten mit, dass bei vergleichbaren Fahrzeugen Kurzschlüsse in der Hochvoltbatterie zu Fahrzeugbränden geführt haben. Über die Information hinaus schuf die Herstellerin jedoch keinerlei Abhilfe. Angekündigt wurde eine optimierte Software, die Auffälligkeiten in der Batterie als Warnmeldung im Fahrzeug anzeigen soll. Bei uns aktuell vorliegenden Fällen. Doch das Problem der Hochvoltbatterie und der damit einhergehenden Gefahr besteht fort, das Brandrisiko wurde nicht beseitigt.
Wir raten Betroffenen in diesem Fall daher zu einem Rücktritt, der anwaltlich begleitet werden sollte. Denn eine Brandgefahr der Hochvoltbatterie führt dazu, dass ein Fahrzeug nicht der Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen entspricht, wie sich aus der Sicherheitswarnung der EU-Kommission (Nummer der Meldung SR/00298/25) über das Fahrzeug Porsche Taycan ergibt. Diese Tatsache stellt nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH NJW 2019, 1133, Rn. 4 ff.; NJW 2020, 1740 Rn. 13; NJW 2021, 2958 Rn. 24ff.) bereits einen Sachmangel dar.
Die Sicherheitswarnung der Europäischen Kommission zeigt: Die Brandgefahr der Hochvoltbatterie des Porsche Taycan ist kein Einzelfall. Ebenso treten es Batteriemängel auch beim „Schwestermodell“ Audi e-tron GT auf. Wenn auch Sie von einem solchen Mangel betroffen sind, wenden Sie sich gerne an uns und reichen Sie ihren Fall unter https://lindnerrecht.de/anfragen/ ein – wir helfen Ihnen mit unserer Erfahrung im Bereich E-Moblität gerne weiter.

Auch in unserer Kanzleiflotte befindet sich ein Porsche Taycan – glücklicherweise ist das Faceliftmodell ab 2025 aber von der Problematik mangelhafter Batterien nicht betroffen. Es ist erfreulich, dass die Hersteller hier dazulernen – sie müssen aber auch ihre Verantwortung bei älteren Fahrzeugen wahrnehmen!